Datenschutzbehörden lassen grüßen

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 15.216 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2024 um 16:15) ist von tomoe4eie.

  • Hallo zusammen,

    mir wurde heute aus erster Hand ein Schreiben gesendet, dass euch alle betreffen könnte. Das Schreiben ist von einer streamenden Person die ihr alle vermutlich kennt, aber die Person mag den Namen nicht nennen. Darum habe ich das Schreiben anonymisiert und auch die Erlaubnis bekommen, dies posten zu dürfen.

    Ich habe daraufhin mal meine Datenschutzbehörde in Sachsen angeschrieben mit folgenden Fragen:

    Die Frage ist, ob das Verhindern von VOD und Clips schon ausreicht, ich fürchte nicht. Scheinbar hat ein troll mal wieder nichts besseres zu tun, als Streamer zu melden.

    Wie gesagt das schreiben ist leider kein Fake.

    Eventuell macht es Sinn, wenn auch ihr mal beim Datenschutzbeauftragten nachfragt - wäre sicherlich spannend zu sehen was da so für Antworten rauskommen.

  • Bittersweet1987 14. Februar 2024 um 19:41

    Hat den Titel des Themas von „Datenschutzbehörden lassen grüßem“ zu „Datenschutzbehörden lassen grüßen“ geändert.
  • Naja einfachster Angriffpunkt aus meiner Sicht. Ich denke das es unerheblich sein dürfte. Angenommen ich mach nen Screenshot aus nem Livestream wo ein Kennzeichen drauf is wirds vermutlich ähnlich sein. Mal schauen ob und wann ich eine Antwort bekommen werde.

  • Gibt eine Methode:

    Embedding IP Camera Live Video Stream into web page - IPCamLive.com
    Video streaming solution for IP camera to embed live video stream into web page
    www.ipcamlive.com

    36 Euro im Monat

    Live video streaming without privacy concers
    Video streaming solution for IP camera to embed live video stream into web page
    www.ipcamlive.com

    RTMP und H264 und H265 scheinen Möglich

  • Externer Inhalt www.twitch.tv
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    vllt interessiert es ja jemand

  • Also wenn das wirklich so kommen soll das alles im Live mit einem blur versehen werden soll.. Ich hoffe nicht.. das würde das ganze irl dazu kaputt machen.

    Natürlich ist das doof. Das Datenschutzgesetz hat vieles verändert. Deswegen sind z.B. oftmals Abschlussfotoalben von Kindergärten mit gepixelten Gesichtern übersät, weil manche Eltern nich ihre Zustimmung gegeben haben. Das ist halt das Gesetz. Wer sich nicht daran hält kann Probleme bekommen...

    Das sind dann keine Trolle die sowas melden, sondern vielleicht betroffene Personen. Aber selbst wenn es Trolle sind. Woher nimmt sich ein IRL Streamer das Recht, eine Sonderbehandlung für sich in Anspruch zu nehmen und im Großen Stil gegen geltende Gesetze zu verstoßen?

    • Offizieller Beitrag

    Aber selbst wenn es Trolle sind. Woher nimmt sich ein IRL Streamer das Recht, eine Sonderbehandlung für sich in Anspruch zu nehmen und im Großen Stil gegen geltende Gesetze zu verstoßen?

    Stimme ich dir zu.


    Zumindest was Vods betrifft sollte die person vorher gefragt werden, alles andere was Live passiert seh ich schwierig.

    • Offizieller Beitrag

    Um das Thema nochmal aufzugreifen.


    Irl ist also weitgehend unzulässig. Es reichen Kennzeichen bzw sogar hintergrund stimmen um belangt zu werden.

    Posts ins Discord mit fremden Gesichern sind genauso wie Screens die öffentlich gemacht werden untersagt.

    Wer kein Impressum im Twitch stehen hat macht sich ebenfalls strafbar.


    So wie ich es verstanden habe darf man keine einnahmen generieren also auch kein Affiliate sein.


    Wenn ich das ausschließlich privat mache, kann ich aber andere Gesichter filmen?

  • Wenn ich das ausschließlich privat mache, kann ich aber andere Gesichter filmen?

    Nein, die haben nur die DSGVO bewertet. Also Datenschutz nach der Datenschutzbehörde.

    Da gings nicht um privatrechtliche Aspekte.


    Im Kern wurde er wegen 3 Sachen verurteilt.

    1. KFZ-Kennzeichen im Stream sichtbar

    2. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten fehlte

    3. Auftragsverarbeitungsvertrag fehlte


    Habt ihr kein Unternehmen (und dazu gehört halt auch schon der Affiliate) kann euch zumindest bezüglich der DSGVO keiner was anhaben.

    Ist euer Unternehmen außerhalb der EU gilt die DSGVO nicht, auch nicht wenn ihr selbst deutscher Staatsbürger seid (vermutlich reicht schon ein Unternehmen außerhalb von Deutschland).

  • Habt ihr kein Unternehmen (und dazu gehört halt auch schon der Affiliate) kann euch zumindest bezüglich der DSGVO keiner was anhaben.

    Naja, jeder der streamt hat ein Unternehmen, auch wenn es unter die Kleinunternehmerregelung gilt. Sobald Geld fliesst, dazu zählen auch Donation gilt man als Gewerbe im sinne des Steuerrechts.
    Dazu hatte mal Nilson1489 schonmal ein Video gemacht.

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